Berufshaftpflicht Vergleich

Berufshaftpflicht Versicherung ab 6,89 EUR/Monat*


Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte. Gemäß dem Maklereid von 1567 arbeiten wir allein im Interesse des Kunden.

Berufshaftpflicht Vergleich - kein Vertreter

Individueller Service bei der Berufshaftpflicht

  • Bei der Berufshaftpflicht Versicherung können wir ohne Maklermandat oder bei separater Vereinbarung zusätzlicher Projekte für Sie tätig werden auf Grundlage:
    1. einer Aufwandsentschädigung bzw. eines Festhonorars für unsere gemeinsam festzulegenden Leistungen
    2. eines Erfolgshonorars für einen konkreten Tätigkeitsbereich nach genau festgelegten Leistungskriterien
    Berufshaftpflichtvergleich - keine Mehrkosten

    Bei der Wahl der Berufshaftpflicht stets auf Kundenseite

    Im Gegensatz zum Vertreter der Versicherung also Versicherungsvertreter stehen wir als unabhängiger Fachmakler rechtlich nur auf der Kundenseite. Wir legen bei Änderungsempfehlungen gerne differierende Vergütungen offen. Diese sind NIEMALS eine Entscheidungsgrundlage- sondern Ihre Wünsche und Ihre Sicherheit!!

    letzte Aktualisierung
    Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

    Berufshaftpflichtvergleich bietet Ihnen als Berufseinsteiger für die Tätigkeit als Rechtsanwalt besonders günstige Konditionen bei der Auswahl einer Berufshaftpficht Versicherung, die gemäß § 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) seit 1994 gesetzlich verpflichtend ist.
    Wir arbeiten unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Durch unsere langjährigen Erfahrungen können wir auf Sondertarife bei der Berufshaftpflichtversicherung zurückgreifen, die wir mit den Versicherungen ausgehandelt haben.
    Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Wahl der Berufshaftpflicht Ihre berufliche Situation als Sozius, angestellter Rechtsanwalt, freier Mitarbeiter, Rechtsanwalt in einer Bürogemeinschaft oder Einzelanwalt und weisen Sie auf etwaige Haftungslücken hin.
    Bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Berufshaftpflicht stellen wir für Sie die Basis bereit, damit Sie und wir gemeinsam die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung erreichen. Hier legen wir besonderen Wert auf die Vertragsbedingungen, aber eben auch den Preis sowie weiche Faktoren und Erfahrungen mit dem Anbieter.
    Mögliche reduzierte Beiträge bei der Auswahl der Berufshaftpflicht können beispielsweise Fachanwaltstitel, Teilzeitarbeit, Vorschadenquote oder Ihr Nettoumsatz sein. Berufshaftpficht Versicherung

    Berufshaftpflicht - Vermögensschadenhaftpflicht

    Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte

    Unser Vergleichsrechner zeigt Ihnen unter Berücksichtigung der Risikodaten verschiedene Angebote zur Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte.

    Bei der Berufshaftpflicht erhalten Sie vollständige Markttransparenz bei allen relevanten Marktteilnehmern hinsichtlich Prämien, Bedingungen und Hintergrunddaten zum Versicherer.

    Berufshaftpflichtvergleich - Unsere Versicherungspartner bei der Berufshaftpflicht

    Kompetenz seit 1996 im Vergleich der Berufshaftpflicht Versicherungen

    Bestmögliche Tarifauswahl bei der Wahl Ihrer Berufshaftpflicht Versicherung

    Kompetenz seit 1996 und ein anbieterunabhängiges Handeln Beratungsfehler oder Fristversäumnisse können finanzielle Schäden verursachen. In solchen Fällen kommt die Betriebshaftpflicht zum Tragen.

    Eine Berufshaftpflicht deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflicht eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
    Seit 2004 zeichnet sich unsere für Sie kostenfreie Dienstleistung aus.

    Bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Berufshaftpflicht stellen wir für Sie die Basis bereit, damit Sie und wir gemeinsam die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung erreichen. Hier legen wir besonderen Wert auf die Vertragsbedingungen, aber eben auch den Preis sowie weiche Faktoren und Erfahrungen mit dem Anbieter.

    Berufshaftpflicht vergleich Kompetenz seit 1996

    Spezialisierung bei der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte

    Maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit durch individuelle Risikobewertung bei der Berufshaftpflicht


    Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Berufshaftpflicht professionell und fokussiert bei den aus unserer Erfahrung wichtigsten Kanzleithemen, d.h. beruflichen Risikominimierung, insbesondere in der beruflichen Haftung. Dieses individuelle Risikomanagement ermöglicht es Ihnen, Ihre beruflichen Risiken zu bewerten, Sie können ggf. Prozesse optimieren und finanzielle Risiken auf Versicherer auslagern. Sie entscheiden,
    - in welchem Umfang Sie die Berufshaftpflicht abschließen möchten,
    - wann und wie,
    - wir stellen Ihnen bei der Berufshaftpflicht die geeigneten Hilfsmittel zur Verfügung und
    - unterstützen Sie erst dann persönlich, wenn Sie es wünschen.

    Schnelle & professionelle Hilfe insbesondere bei der beruflichen Risikominimierung

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


    Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist eine Berufshaftpflicht Versicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – somit abzugrenzen von Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat. Dies betrifft primär den Beratungsdienstleistungssektor , die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig werden. Insoweit ist hier auch die Verpflichtung zur dauerhaften Unterhaltung der Versicherung mit definierten Mindeststandards seitens von Zulassungsbehörden/ Berufskammern maßgeblich.

    Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen so genannte echte Vermögensschäden.

    Grundsätzlich sind zwar auch in der Privathaftpflichtversicherungen Vermögensschäden mitversichert, meist aber mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Personen- und Sachschäden, da es im Privatbereich kaum zu echten Vermögensschäden infolge von Vermögensbetreuungspflichten kommen kann. Dies liegt daran, dass im Privatbereich in der Regel nur die von §823 Abs. 2 BGB erfassten Sach- oder Personenschäden vorkommen (unechter Vermögensschaden).

    In der Versicherungsbranche ist deshalb der Einschluss von Vermögensschäden in der Privathaftpflicht seit Langem umstritten. Anders hingegen im Falle der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aus Berufsgründen, die deshalb i.d.R. auch eine Zulassungsrelevante Pflichtversicherung darstellt. Hier treten echte Vermögensschäden häufig auf, die Haftung erfolgt aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten. Das sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden können und sich auch nicht aus diesen herleiten.

    Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung reguliert somit begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man passive Rechtsschutzfunktion.

    WICHTIGER Exkurs Vorsatzdelikte:

    Bei dem Vorwurf eines Vorsatzdeliktes darf die Haftpflicht diese Abwehr nicht übernehmen! Jedoch passiert es häufig, dass im Rahmen einer Durchsuchung der Steuerfahndung bei einem Dritten – Ihrem Mandanten der durchsuchte Mandant Äußerungen tätigt, die i.d.R. als unbeabsichtigte Schutzbehauptung die SteuFa dazu zwingen, dass Verfahren gegen den/ die beauftragten Berater auszuweiten, bis deren Unschuld bewiesen ist. Hier sollten unverzüglich spezialisierten Anwälten in Absprache mit dem Rechtsschutzversicherer (24 Std. Hotline) den Fall übernehmen.

    Wie sehr eine Absicherung sinnvoll ist , entnehmen Sie bitte dem Thema Steuer-Straf-Rechtsschutz und den realen Schadenfällen hierzu.

    Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgegebene Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber eben auch Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene berufliche Existenz des Betroffenen, dessen Familie (Erben noch Jahre später), aber insbesondere eben auch die des Dritten gefährden.

    In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit (z.B. aufgrund Betriebsprüfungsintervallen mit langen Zeiträumen) zutage, entsprechend sind auch die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Geschädigten sehr lang. Dem trägt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Rechnung. Der Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

    Vor diesem Hintergrund ist es von elementarer Bedeutung, dass der Versicherte regelmäßig und frühzeitig mit geeigneter Unterstützung von Vermögensschaden- Spezialisten sein aktuelles Risiko prüft und in die Zukunft skaliert, da die Höhe der Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend gewesen sein muss, während die Höhe der Absicherung bei der Aufdeckung des Versicherungsfalls weitgehend unrelevant ist.
    Häufig kommt es leider immer wieder zu folgeträchtigen Missverständnissen hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen:
    - der mit dem Versicherer vereinbarten Summe, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung steht, und
    - der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben.

    In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig sein, um das Schadenpotential selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken!
    Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.

    Was ist eine Haftpflichtversicherung?

    Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden, die er selbst verursacht hat. Die Versicherung erfüllt dabei zwei Aufgaben – die Schadensregulierung, falls die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind und die Vorabprüfung, ob die Ansprüche des Geschädigten überhaupt berechtigt sind. Ist dieses nicht der Fall, so muss die Versicherung diese ungerechtfertigten Ansprüche abwehren. Schadensursachen gibt es viele. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist preisgünstig möglich und jedem zu empfehlen.

    Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

    Die Haftpflicht unterscheidet verschiedene Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls der Versicherte anderen Personen oder dessen Eigentum fahrlässig oder aus Versehen einen Schaden verursacht, hat die Versicherung die Aufgabe, den Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme zu regulieren. Nicht nur Personenschäden, sondern eben auch Vermögenschäden aus der Beratung sowie Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit können hierbei sehr hohe Schadenssummen mit sich bringen, deshalb sollte man als Versicherter frühzeitig (Verstoßzeitpunkt) und regelmäßig prüfen, ob eine risikogerechte und damit ausreichend hohe Deckungssummen vereinbart ist.

    Verständnisgrundlagen zur Betriebshaftpflicht

    Exkurs: Gesetzliche Haftungsgrundlagen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadenersatz verpflichtet (§823 Abs. 1 BGB).

    Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den VN von Schaden-Ersatzansprüchen freizustellen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens von einem anderen gegen ihn erhoben werden (§ 1.1 AHB).
    Darüber hinaus gewährt eine Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Firmen– und Privat- Rechtsschutzversicherung (nicht SSR!)

    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- oder Sachschäden sowie Folgeschäden gegenüber Dritten (z.B. Kunden, Lieferanten);
    Mitversichert: sämtliche Betriebsangehörige und gesetzliche Vertreter des Unternehmers.

    Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Schäden durch Umwelteinwirkung gegen privatrechtliche Ansprüche Dritter, während die Umweltschadenversicherung: Schäden an der Umwelt gegenüber öffentlichen Ansprüchen sichert.

    Steuer-Straf-Rechtschutz

    Die SSR ist neben der VSH einer der wichtigsten Deckungen der steuerberatenden Berufe, da völlig unerwartet und ohne jedwede Einflussmöglichkeit – quasi aus dem Nichts heraus – hohe Abwehrkosten notwendig werden können, da die VSH wie jede Haftpflicht bei dem (auch unberechtigten) Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat wie z.B. der Beihilfe zur Steuerverkürzung nicht helfen darf!

    Die 15 Fälle sind uns von zwei Versicherer zur Verfügung gestellt worden und stellen Realfälle dar, in die auch viele unserer Kunden involviert werden könnten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Fälle durch!

    Das strafrechtliche Risiko der StB, WP und vBP

    Die Steuerberatung ist gefahrgeneigte Arbeit. Wenn Berater die steuerlichen Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen, geraten sie nicht selten selbst unvorhergesehen in die Schusslinie der Strafverfolgungsbehörden.

    Wenn Mandanten an Vermögensmaximierung durch Steuerminimierung denken, ist das für sich genommen legitim und vollkommen normal. Folglich dürfen Berater dieses Ziel der Mandantschaft mit legalen Mitteln auch verfolgen. Allerdings schließt das nicht aus, dass auch sie dabei ins Visier der Steuerfahnder gelangen. Zwar enthalten Abgabenordnung (AO) und Strafgesetzbuch (StGB) keine speziellen Straf- und Bußgeldtatbestände für Steuerberater. Das verhindert aber nicht, dass sie ebenfalls in den Strudel steuerstrafrechtlicher Ermittlungen gezogen werden.

    Ermittlungen gegen Mandanten werden nicht selten von der Aussage geprägt, man habe das doch alles so gemacht, wie es der Steuerberater empfohlen habe. Damit liegt der „schwarze Peter“ wieder auf Seiten der Beraterschaft.

    Ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor ist die Komplexität des Steuerrechts. Besonders groß ist das Risiko für den Steuerberater, wo zum Mandantenkreis regelrechte „Steuerverweigerer“ gehören. Kein Berater kann sicher sein, dass alle seine Mandanten die Steuerminimierung nur innerhalb legaler Grenzen betreiben.
    Damit sind Konflikte vorgegeben:

    Erhält ein Berater beispielsweise Kenntnis von auswärtigen Schwarzgeldkonten eines Mandanten, muss er sich zwingend über Konsequenzen anlässlich der Steuererklärung Gedanken machen, wenn die zu erwartenden Zinserträge nicht auftauchen.
    Viel zu schnell können Berater sonst Beteiligte einer Straftat sein. Der Vorwurf lautet dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§§ 370 AO, 25 StGB).

    Versicherbarkeit gemischter Kanzleien mit Rechtsanwalt

    Versicherbar sind gemischte / interprofessionelle Kanzleien mit Rechtsanwälten nur vorbehaltlich der Zustimmung des Versicherers und sofern der absolute Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich Steuerberatung/ Wirtschaftsprüfung liegt.

    Empfehlung SSR

    Wir empfehlen in jedem Fall zur Ergänzung der Vermögensschadenhaftpflicht und zur Abwehr unbegründeter Vorwürfe die Absicherung des steuerstrafrechtlichen Risikos zur Deckung des erheblichen Kostenrisikos. Üblicherweise vorgebrachte Schutzbehauptungen von Mandanten (Schocksituation des Mandanten) führen unweigerlich zum Rückzug und einem Deckungsversagen der Vermögensschadenhaftpflicht hinsichtlich der Abwehr unbegründeter Ansprüche (bei Vorsatzdelikten wie Beihilfe zur Steuerhinterziehung), während die SteuFa bei solchen immer wieder ins leere laufenden Behauptungen automatisch gegen Sie als Beschuldigte ermittelt und das Verfahren ausdehnt bzw. ausdehnen muss.

    Erweiterung auf die privaten Rechtsschutzrisiken aus einer Hand ist i.d.R. sehr sinnvoll. Erweiterung auf den Vertragsrechtsschutz aus schuldrechtlichen Verträgen kann eine lohnende Ergänzung sein.

    Cyber- Risiken

    Zuerst einmal muss unterschieden werden zwischen den Schäden, die einen selbst betreffen (= Eigenschaden) und den Schäden, die Dritten durch mich entstehen (= Fremdschäden). Die kriminelle Handlung des Angreifers beruht im Wesentlichen auf:
    - Diebstahl
    - Veränderung
    - Erpressung
    - Verkauf von Informationen

    Wer sollte eine Cyber-Deckung haben?

    Alle Freiberufler, die:
    1. personenbezogene und vertrauliche Daten speichern, bearbeiten oder verwalten
    2. digitale Kommunikationsmittel wie Smartphones, Tablets, Pads oder PCs und LapTops BERUFSLICH nutzen
    3. von Computer-Netzwerken, digitalen Informationen oder dem Internet abhängig sind
    4.Informationen elektronisch austauschen/ veröffentlichen


    Verständnisgrundlagen zur Sach-/ Inhaltsvers. (Allgefahren inkl. Betriebsunterbrechungsschaden)

    Die Geschäfts-Inhaltsversicherung ist eine gebündelte Versicherung, die mehrere Versicherungssparten zusammenfasst. So werden in der Regel die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl mit Raub, Leitungswasser, Sturm mit Elementarereignissen abgedeckt.

    Die Geschäfts-Inhaltsversicherung versichert technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Ersetzt werden die Wiederherstellungskosten bzw. die Sachwerte/ Geräte zum Neuwert gleicher Art und Güte.

    - Feuerversicherung
    Schutz bei Feuer, Blitzschlag, Explosion inkl. Lösch- und Aufräumarbeiten
    nicht: Sengschäden

    - Einbruchdiebstahlversicherung
    leistet Ersatz bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub,
    nicht: Diebstahl (einfach Wegnahme)

    - Leitungswasserversicherung
    bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasser- und Heizungsleitungen, Rohrbruch, Frost
    nicht: Hochwasserschäden, Schäden durch Grundwasser!

    - Sturm- und Hagelversicherung
    bei Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel sowie Folgeschäden durch z.B. umgestürzte Bäume oder Teile von Dächern

    Die Elektronikversicherung ist üblicherweise eine Allgefahrendeckung und bietet Versicherungsschutz für die technische Betriebseinrichtung, nämlich Bürokommunikation sowie Sicherungstechnik gegen Schäden z.B. durch:
    - Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler
    - Überspannung, Induktion, Kurzschluss
    - Brand, Blitzschlag, Explosion, (einschließlich Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen)
    - Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
    - Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
    - Höhere Gewalt,
    - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

    Versichert sind außerdem Schäden durch Abhandenkommen
    - Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung.
    Nicht versichert sind Schäden, die zum Beispiel entstehen durch vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Kriegsereignisse, Erdbeben oder innere Unruhen.
    Nicht ersetzt werden Schäden durch Abnutzung und Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen einer Wartung zu erbringen sind.

    Mehrkosten- und Ertragsausfall-Versicherung
    Wird der Betrieb infolge eines Sachschadens an den versicherten Anlagen beeinträchtigt oder unterbrochen, so ersetzt der Versicherer die dadurch im Betrieb des Versicherungsnehmers entstandenen Mehrkosten und/ oder den Ertragsausfall. Mehrkosten sind alle Kosten, die im Betrieb des Versicherungsnehmers normalerweise nicht entstehen und nach einem entschädigungspflichtigen Schaden zur Fortführung des Betriebes aufgewendet werden müssen.

    Ertragsausfall sind die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die nicht erwirtschaftet werden konnten, weil der frühere betriebsfähige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss (Unterbrechungsschaden).

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt laufende Geschäftskosten wie Miete und Gehälter und entgangenen
    Gewinn bei längeren Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes nach Schäden z.B. Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm

    Verständnisgrundlagen zur KanzleiAusfallVersicherung (=KAV) als Folgeschadenabsicherung

    Was passiert eigentlich, wenn der selbständige Freiberufler eine Zeit lang nicht arbeiten kann, weil er durch Krankheit, einen Unfall oder Sachschäden gezwungen ist, den Kanzleibetrieb vorübergehend einzustellen?

    Bei Freiberuflern hängt das „Schicksal“ der Kanzlei eng mit der Situation der „Hauptperson” zusammen.
    So ist der Berufsträger die zentrale Figur. Fällt er aus, kann das erhebliche Folgen für die Kanzlei haben. Dies gilt i.d.R. im gleichen Umfang für kleinere Kanzleien mit bis zu 10 Berufsträgern, da nur über eine relativ kurze Zeit der Ausfall eines Leistungsträgers finanziell als auch hinsichtlich des erhöhten Arbeitspensums durch die verbliebenen Kollegen aufgefangen werden kann.

    Die Absicherung vieler Berufskollegen ist im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls oft nur auf die Absicherung der Privatentnahmen (Gewinn) über eine Krankentagegeldversicherung oder eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge ausgerichtet. Sofern diese Absicherung überhaupt vorhanden ist, ist sie i.d.R. trotzdem nicht ausreichend! – denn:

    Eine Krankentagegeldversicherung sichert gemäß den Bedingungen nur das Nettoeinkommen bei einer vorübergehenden Unterbrechung ab.
    Eine private Berufsunfähigkeitsrente ist an höhere gesundheitliche Erfordernisse (Leistungseinschränkung >= 50% und auf einen längeren Zeitraum angelegt) geknüpft, welche vorliegen müssen, um die Leistung (überhaupt und dauerhaft) zu erhalten. Häufig ist bis zur Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ein langer Prüfungsprozess (Monate oder gar Jahre) zu bewältigen.
    Um Leistungen aus dem berufsständischem Versorgungswerk zu erhalten, sind noch weitere/ höhere Voraussetzungen (z.B. Zulassungsrückgabe; Leistungseinschränkung ca. 90%-100% und auf einen längeren Zeitraum angelegt) zu erfüllen!

    ABER: Wer zahlt in dieser Zeit Ihre fortlaufenden Kosten für Mitarbeiter, Miete, Leasing, EDV, Versicherungen oder eine Vertretung etc.?

    Die K.A.V kann als umfassende Versicherung zum vereinbarten Tagessatz (üblich zwischen € 50,– und 300,–) sowohl Ihren entgangenen Gewinn als auch die Kanzlei-Kosten ersetzen, jedoch sofern eine Krankentagegeldversicherung besteht oder abschließbar ist, kann es gute Gründe geben, den Gewinn über diese zu versichern.

    Deswegen ist eine KanzleiAusfallVersicherung insbesondere für so genannte „Einzelkämpfer“ oder kleinere Kanzleien enorm wichtig.
    Gefahren, die durch die K.A.V abgedeckt werden können: (siehe Leistungsübersicht)
    - Sachfolgeschäden: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl mit ggf. Vandalismus, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel
    - Krankheit, Unfall, Quarantäne
    - u.a.m.

    Diese Absicherung ist häufig günstiger als eine Krankentagegeldversicherung in vergleichbarer Höhe.

    Berufshaftpflicht ab 6,89 EUR/Monat* Jetzt vergleichen und besten Tarif finden

    Professionelle Beratung

    Unabhängige Bewertung Ihrer Berufshaftpflichtrisiken bei der Berufshaftpflicht

    Tobias Maybeck, Ihr unabhängiger Fachmakler für Berufshaftpflichtrisiken. Wir sind keinen Produktanbieter gegenüber, sondern nur Ihnen „verpflichtet“ (Sachwalterstellung).
    Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen von Produktanbietern an unserer Firma.

    Als Versicherungsmakler und freier Unternehmer arbeite ich unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Bei der Wahl eines passendes Tarifs bei der Berufshaftpflicht beseht kein Dienst- oder Vermittlervertrag, da ich weder Vertreter noch Beauftragter einer Gesellschaft bin.
    Um die für Sie passende Versicherungslösung bei der Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht zu finden, steht dem Makler nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung.

    Berufshaftpflichtvergleich Experte Tobias Maybeck

    Unsere Dienstleistung bei der Tarifwahl der Berufshaftpflicht ist für Sie kostenlos

    Für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält der Makler bei Mandatierung eine laufende Courtage von den Versicherungsunternehmen.
    Für Sie entstehen keinerlei Mehrkosten. Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos.

    Diese Courtagesätze sind i.d.R. weitgehend gleich hoch. Aufgrund der laufenden Vergütung macht für uns deshalb eine Wechselempfehlung aus finanziellen Beweggründen mangels der Abschlussvergütung keinen Sinn, sondern alleine die Minimierung Ihres Risikos. Wir legen bei Änderungsempfehlungen gerne differierende Vergütungen offen. Diese sind niemals eine Entscheidungsgrundlage- sondern Ihre Wünsche und Ihre Sicherheit. Im Gegensatz zum Vertreter der Versicherung also Versicherungsvertreter stehen wir als unabhängiger Fachmakler rechtlich nur auf der Kundenseite.

    Bei der Berufshaftpflich für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte arbeiten wir unter anderen mit folgenden Versicherer zusammmen: AIG Berufshaftpflicht, Allcura Berufshaftpflicht, Allianz Berufshaftpflicht, AXA Berufshaftpflicht, ERGO Berufshaftpflicht, Gothaer Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Hiscox Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Liberty Mutual Berufshaftpflicht, Markel International Berufshaftpflicht, Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht, R+V Berufshaftpflicht, VSK Berufshaftpflicht, VSW Berufshaftpflicht, Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der Zurich Berufshaftpflicht

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    * Berechnungsgrundlage Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte ab 6,89 EUR/Monat Brutto, für Steuerberater 8,10 EUR/Monat Brutto mit jährlicher Zahlweise bei einem 3 Jahres Vertrag, inklusive Versicherungssteuer ohne Umsatz und mit Fachberatertitel, Selbstbeteiligung: 1.500 Euro
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